Seit Sommer 2022 haben Sie als Patient/in einen gesetzlichen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten.
Sie haben Anspruch, wenn Sie
Wenn Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck einnehmen:
Wir messen nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen von uns.
Wenn Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, kann die Dienstleistung in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie Medikamente zum Inhalieren erhalten:
Wir erklären Ihnen anhand eines Placebogerätes oder anhand von Ihrem eigenen Inhalationsgerät die genaue Anwendung. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll Sie unterstützen und die Wirksamkeit Ihrer Therapie verbessern.
Bei einer Verordnung von Inhalativa haben Sie einmal pro Jahr die Möglichkeit eine Einweisung mit praktischer Übung in der Apotheke in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von 6 Jahren. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.
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